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Ratgeber · Recht & Pflichten

Meldeschein digital: ohne unnötigen Papierstapel

Uwe CzyrnikGründer hospitality.tech · betreibt selbst 35 Apartments

Für beherbergte ausländische Personen verlangt das Bundesmeldegesetz einen besonderen Meldeschein. Papier ist dafür nicht zwingend: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine elektronische Erfüllung möglich.

Was das Gesetz verlangt

Nach §§ 29 und 30 Bundesmeldegesetz führen Beherbergungsstätten für beherbergte ausländische Personen am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein. § 30 nennt unter anderem Ankunft und voraussichtliche Abreise, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Pass- oder Passersatz-Seriennummer.

Die Unterlagen sind vom Tag der Abreise an ein Jahr aufzubewahren und innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist zu vernichten beziehungsweise zu löschen. Ob eine konkrete Ferienwohnung als Beherbergungsstätte erfasst ist, hängt von ihrer tatsächlichen geschäfts- oder gewerbsmäßigen Nutzung ab.

§ 29 Abs. 5 BMG erlaubt eine elektronische Erfüllung unter den dort genannten Voraussetzungen. Ein frei gezeichnetes Unterschriftsfeld allein ist nicht automatisch ausreichend. Der konkrete Online-Check-in muss einen gesetzlich vorgesehenen Bestätigungsweg abbilden und nachvollziehbar dokumentieren.

  • Papier

    1. Vor Ort ausfüllen
    2. Lesbarkeit manuell prüfen
    3. Fristgerecht ablegen und vernichten
  • Elektronisch

    1. Angaben vor Anreise erfassen
    2. Bestätigungsweg nach § 29 Abs. 5 BMG
    3. Fristgerecht speichern und löschen
  • PAPIER ODER ELEKTRONISCH
  • Die Technik muss den gesetzlichen Bestätigungsweg tatsächlich abbilden.
Abb. 1: Papier und elektronischer Ablauf im Vergleich. Ob der digitale Ablauf § 29 Abs. 5 BMG erfüllt, hängt vom eingesetzten Bestätigungsweg ab.

Auf Papier werden die Angaben vor Ort erfasst, manuell auf Lesbarkeit geprüft und fristgerecht abgelegt. Elektronisch können sie vor der Anreise erfasst werden. Dann müssen Bestätigungsweg, Zuordnung, Zugriff, Aufbewahrung und Löschung technisch und organisatorisch belastbar eingerichtet sein.

Information

Self-Check-in braucht einen belastbaren Meldeablauf. Ein Online-Check-in kann die erforderlichen Angaben vor der Anreise erfassen. Ob die Bestätigung rechtswirksam ist, muss anhand von § 29 Abs. 5 BMG und der konkreten technischen Umsetzung geprüft werden. Zugangsdaten an den Abschluss dieses Ablaufs zu knüpfen, kann fehlende Angaben reduzieren; es ersetzt die rechtliche Prüfung nicht.

Worauf es bei der Umsetzung ankommt

Anforderungen an einen elektronischen Meldeablauf
AnforderungPraktische Umsetzung
PflichtangabenDie im konkreten Fall benötigten Felder abfragen; Pflichtfelder können fehlende Angaben reduzieren.
BestätigungEinen Bestätigungsweg nach § 29 Abs. 5 BMG verwenden und dem Vorgang nachvollziehbar zuordnen.
Ausländische GästeDie erforderlichen Pass- oder Passersatzangaben geschützt erfassen.
Aufbewahrung und LöschungBMG-Frist ab Abreise einhalten; Datenschutz, Zugriff und Löschung gesondert dokumentieren.
BehördenauskunftUnterlagen im gesetzlichen Rahmen gezielt auffindbar und geschützt herausgeben können.
Örtliche AbgabenNur die nach der örtlichen Satzung benötigten Daten weiterverwenden; zusätzliche Angaben und Rechtsgrundlage je Kommune prüfen.

Ähnliche Daten, getrennte Pflichten

Meldeschein, örtliche Gästebeiträge und Plattformdaten beruhen teilweise auf ähnlichen Buchungsdaten, sind aber rechtlich getrennte Vorgänge. Welche Angaben für die Kurtaxe nötig sind, bestimmt die örtliche Satzung. Die Verordnung (EU) 2024/1028 regelt wiederum Plattformdaten für Kurzzeitvermietungen.

Ein gemeinsamer Datenbestand kann Doppelarbeit verringern. Jede Weitergabe, Frist und Pflicht braucht dennoch eine eigene Rechtsgrundlage und Prüfung.

Meldeablauf vor dem Self-Check-in klären

Im Erstgespräch ordnen wir Pflichtfelder, Bestätigungsweg, Aufbewahrung und mögliche kommunale Zusatzdaten. Die rechtliche Prüfung bleibt beim Betrieb und seiner Beratung.

Kostenfreies Erstgespräch buchen

Häufige Fragen

Gilt die Meldepflicht auch bei Buchung über Airbnb oder Booking?

Eine Portalbuchung ersetzt die Pflichten des Beherbergungsbetriebs nicht. Ob und für wen ein besonderer Meldeschein zu führen ist, richtet sich nach §§ 29 und 30 BMG sowie gegebenenfalls ergänzendem Landes- oder Kommunalrecht.

Reicht ein Unterschriftsfeld auf dem Smartphone?

Nicht automatisch. Der elektronische Ablauf muss einen in § 29 Abs. 5 BMG vorgesehenen Bestätigungsweg tatsächlich abbilden und dem Vorgang nachvollziehbar zuordnen.

Kann ich Meldeschein und Kurtaxe aus denselben Daten bedienen?

Ein gemeinsamer Datenbestand kann Doppelerfassung verringern. Melderecht und örtliche Abgaben bleiben trotzdem getrennte Vorgänge mit eigenen Angaben, Fristen und Rechtsgrundlagen.