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Zwei Frauen besprechen sich an einem Tisch mit Laptops.
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Ratgeber · Geld & Kosten

Digitalbonus & Co.: Förderung für die Digitalisierung Deines Betriebs

Uwe CzyrnikGründer hospitality.tech · betreibt selbst 35 Apartments

Für Digitalisierungsprojekte gibt es je nach Bundesland Zuschüsse, Förderdarlehen oder Kombinationen daraus. Ob Dein Betrieb und Dein Vorhaben passen, hängt vom jeweiligen Programm ab. Deshalb solltest Du die Fördermöglichkeiten prüfen, bevor Du einen Auftrag erteilst.

Warnung

Vor der Beauftragung den zulässigen Projektstart klären. Je nach Programm darfst Du erst nach bestätigtem Antragseingang, nach der Bewilligung oder nach einem genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn starten. Beauftragst Du vorher, kann das Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen sein.

Wer grundsätzlich antragsberechtigt sein kann

Mehrere Bundesländer bieten eigene Digitalisierungsprogramme an. Mittelstand-Digital ist dagegen ein kostenfreies Informations- und Unterstützungsangebot, kein Investitionszuschuss. Ein gewerblicher Beherbergungsbetrieb kann die Unternehmens-, Standort- und Projektkriterien eines Landesprogramms erfüllen; das ist im Einzelfall zu prüfen.

Auch die Kostenarten unterscheiden sich. Software, Implementierung, Hardware oder IT-Sicherheit können förderfähig sein. Standardsoftware, Ersatzbeschaffungen oder einzelne Positionen können zugleich ausgeschlossen sein. Deshalb gehört jede Leistungs- und Kostenposition vorab auf den Prüfstand der konkreten Richtlinie.

  • Förderquote

    • Bis zu 50 %
    • Nur anerkannte Ausgaben zählen.
  • Zuschuss

    • Höchstens 7.500 €
    • Beispiel: Digitalbonus Bayern Standard
  • Entscheidung

    • Kein Rechtsanspruch
    • Keine Zusage vor dem Bescheid.
  • BEISPIEL BAYERN: DIGITALBONUS STANDARD
  • Stand: 14. Juli 2026
  • Projektstart und Umsatzsteuerbasis vor der Beauftragung klären.
Abb. 1: Beispiel Bayern, Stand 14. Juli 2026. Die tatsächliche Förderung hängt von Antrag, förderfähigen Ausgaben, Budget und Bescheid ab.

Das Beispiel zeigt die Eckpunkte des bayerischen Digitalbonus Standard: Bis zu 50 Prozent der anerkannten Ausgaben, höchstens 7.500 Euro. Es ist keine individuelle Förderberechnung. Ob Ausgaben anerkannt werden und auf welcher Umsatzsteuerbasis gerechnet wird, entscheidet die zuständige Stelle.

So gehst Du vor — fünf Schritte

  1. Programm im eigenen Bundesland suchen. Nutze die Förderdatenbank des Bundes und die Seiten des Wirtschaftsministeriums oder der Förderbank Deines Bundeslands. Frag zusätzlich bei Deiner Kommune oder der regionalen Tourismusorganisation, ob ein lokales Programm besteht.
  2. Betrieb und Kosten abgleichen. Prüfe Betriebssitz, Unternehmensgröße, Rechtsform, Projektziel, ausgeschlossene Kosten und mögliche Beihilfegrenzen. Die Zahl der Einheiten allein entscheidet nicht über die Förderfähigkeit.
  3. Angebot holen — noch nichts beauftragen. Je nach Programm brauchst Du ein oder mehrere Angebote. Leistungen und Kosten sollten nachvollziehbar gegliedert sein; ob eine Position förderfähig ist, entscheidet die zuständige Stelle.
  4. Antrag stellen — Startfreigabe abwarten. Plane mehrere Wochen oder länger ein. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Maßgeblich ist, ab welchem Ereignis das jeweilige Programm den Projektstart zulässt.
  5. Projekt umsetzen und Belege einreichen. Welche Rechnungen, Zahlungsnachweise, Erklärungen und Berichte nötig sind, steht in der Richtlinie und im Bewilligungsbescheid. Lege sie während des Projekts fortlaufend ab.

Zwei Beispiele zeigen, warum genaues Lesen zählt

Beim Digitalbonus Bayern gelten andere Eckpunkte als bei der sächsischen Digitalisierungsförderung. Schon Projektstart, berücksichtigte Laufzeiten und ausgeschlossene Kosten können voneinander abweichen. Eine pauschale Aussage wie „Software wird gefördert“ reicht deshalb nicht.

Information

Was wir vor dem Angebot klären: Welches Programm ist geöffnet? Passt die Betriebsform? Welche Positionen sollen in den Antrag? Ab wann darf beauftragt werden? Wir gliedern Leistungen und Kosten nachvollziehbar. Die Förderentscheidung bleibt bei der zuständigen Stelle.

Erst Förderung prüfen, dann unterschreiben.

Im Erstgespräch sehen wir nach, welche Programme für Dein Bundesland und Deine Betriebsform infrage kommen könnten. Über Antrag und Förderung entscheidet die zuständige Stelle.

Kostenfreies Erstgespräch buchen

Häufige Fragen

Ich bin Kleinvermieter ohne Gewerbe — habe ich eine Chance?

Ob Du antragsberechtigt bist, hängt vom Programm und von Deiner rechtlichen und steuerlichen Einordnung ab. Aus der Zahl Deiner Einheiten folgt nicht automatisch ein Gewerbebetrieb. Kläre die Einordnung mit Deiner Steuerberatung und prüfe danach die Programmbedingungen.

Kann ich laufende Software-Abos fördern lassen?

Das ist programmspezifisch. Bayern kann Lizenz-, Miet- und Systemservicekosten im Bewilligungszeitraum bis zu 18 Monate berücksichtigen; Sachsen erkennt bei Softwaremiete unter eigenen Bedingungen höchstens zwölf Projektmonate an. Prüfe Vertragsart, Laufzeit und Förderzeitraum vor der Beauftragung.

Was, wenn das Programm meines Bundeslands gerade pausiert?

Prüfe den aktuellen Stand in der Förderdatenbank und direkt bei der Landesstelle. Ein fester jährlicher Öffnungsrhythmus lässt sich nicht voraussetzen. Die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung ist kein allgemeiner Investitionszuschuss.